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Artikel zu: Insolvenzanfechtung
Insolvenzanfechtung: Kaum Verbesserungen
Vor anderthalb Jahren hat der deutsche Bundestag eine Reform der Insolvenzanfechtung beschlossen. So hat es der Insolvenzverwalter nun deutlich schwerer, Zahlungen des insolventen Unternehmens zurückzufordern, die vor der Insolvenz getätigt wurden. Doch GFL sieht trotz der Gesetzesänderung keine deutlichen Verbesserungen: Die Schadenzahlungen sind weiterhin auf hohem Niveau.
Nach Unister-Pleite droht Insolvenzanfechtung bei Google
Das Online-Reisebüro Unister – bekannt durch Websites wie Ab-in-den-Urlaub oder Fluege.de – ist insolvent. Und diese Insolvenz könnte jetzt auch Google treffen. Unister hatte noch Werbung bei der Suchmaschine geschaltet, als die Pleite faktisch bereits eingetreten war. Wie das manager magazin in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, will der Insolvenzverwalter dieses Geld nun zurückholen.
Schlagwörter: Insolvenzen
Insolvenzanfechtung: Bundestag hat Reform beschlossen
Die Frage, ob sie Zahlungen aus bis zu zehn Jahren rückwirkend eventuell wieder an den Insolvenzverwalter herausgeben müssen, hat viele Gläubiger umgetrieben. Jetzt hat der Bundestag eine Reform des Insolvenzrechts beschlossen, die mehr Rechtssicherheit schaffen soll. Vom Bundesrat muss die Änderung noch bestätigt werden – doch das gilt als Formsache.
Schlagwörter: Insolvenzen
Reform der Insolvenzanfechtung bringt kaum Entlastung
Die geplante Reform der Insolvenzanfechtung wird kaum Entlastung für den Mittelstand bringen. Dessen ist sich auch Jonas Müller, Head of Product Development bei Euler Hermes, sicher. Gegenüber dem Tagesreport Versicherungswirtschaft heute machte er deutlich, dass das unternehmerische Risiko weiterhin bestehen bleibe.
Schlagwörter: Insolvenzen
Reform des Insolvenzrechts: Das unkalkulierbare Risiko bleibt
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Reform des Insolvenzrechts beschlossen. Die Reform der Insolvenzanfechtung, wie sie vom Justizministerium bereits als Referentenentwurf vorgestellt wurde, hat damit die nächste Stufe erklommen. Das neue Gesetz soll mehr Rechtssicherheit schaffen, denn aktuell wissen viele Gläubiger nicht, ob sie Zahlungen von ihren Schuldnern nach Jahren eventuell wieder an den Insolvenzverwalter herausgeben müssen. Doch Experten wie Marcus Sarafin, Geschäftsführer der Gesellschaft für Liquidität (GFL), sind sich sicher: „Der Gesetzesentwurf wird das unkalkulierbare Risiko nicht wesentlich einschränken.“ Dabei werden die Fälle in den kommenden Jahren zunehmen.
Schlagwörter: Insolvenzen
Insolvenzanfechtung: Atradius erweitert seine Anfechtungsversicherung
Atradius weitet seine Anfechtungsversicherung aus. Seit etwa einem Jahr bietet der Kreditversicherer eine Deckung für die Insolvenzanfechtung an. Jetzt wurde noch einmal nachgebessert – mit verlängertem Anfechtungszeitraum, einer Einhaftung in voller Höhe und höheren Deckungssummen.
Schlagwörter: Forderungsmanagement
Insolvenzanfechtung: Aktuelle Fälle in den Medien
Das Thema Insolvenzanfechtung gewinnt immer mehr an Brisanz. Wie in diesem Blog bereits mehrfach berichtet, ist für Unternehmen besonders problematisch, dass Zahlungen an Gläubiger bis zu zehn Jahre rückwirkend anfechtbar sind. Welche dramatischen Konsequenzen das für einzelne Unternehmen haben kann, zeigen nun die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die ARD auf.
Insolvenzanfechtung von Kiln
Die Insolvenzanfechtung stellt für viele Unternehmen ein hohes Risiko dar. Um sich davor zu schützen, bieten mittlerweile fast alle großen Kreditversicherer Anfechtungsversicherungen an. Darunter auch Kiln, ein Versicherer der Tokio Marine Gruppe. Im Unterschied zu den Kreditversicherern versichert Kiln unabhängig vom Abschluss einer Warenkreditversicherung. Auch in anderen Punkten unterscheidet sich die Anfechtungspolice von Kiln von den Standardprodukten der Kreditversicherer.
Schlagwörter: Insolvenzen
Reform des Anfechtungsrechts
Beim 12. Deutschen Insolvenzrechtstag hat Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, die geplante Reform des Anfechtungsrechts vorgestellt. Geplant sei kein großangelegter Systemwechsel, da sich das Anfechtungsgesetz im Grundsatz bewährt habe, so Maas. Die Änderungen beschränken sich hingegen darauf, mehr Rechtssicherheit zu schaffen.