Hierbei handelt es sich um die Absicherung einzelner Geschäfte deutscher Exporteure mit kurzfristigen (bis zu 2 Jahren) und mittel-/langfristigen (ab 2 Jahren Laufzeit) Zahlungszielen. Die revolvierende Finanzkreditdeckung können Unternehmen nur zu Absicherungen von Risiken in Länder außerhalb der OECD sowie Chile, Israel, Korea, Mexiko und die Türkei nutzen. Im Rahmen privater Kreditversicherungen versicherbare Risiken (EU und OECD) können nicht über die Lieferantenkreditdeckung abgesichert werden. Das Entgelt wird individuell berechnet. Dazu kommen die Bearbeitungsgebühren.