Die R+V Versicherung reagiert auf das neue Mindestlohngesetz und passt ihre Warenkredit- und Kautionsversicherung an.

Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Für den Auftraggeber kann das strafrechtliche Folgen haben, wenn etwa ein Subunternehmer gegen das Mindestlohngesetz verstößt, denn Unternehmer haften für alle in der Lieferkette. Kommt es zu einem Verfahren, drohen der Verlust der Lizenz, der Ausschluss aus öffentlichen Ausschreibungen, Geld- und Haftstrafen oder Lohnnachforderungen.

Die R+V sichert mit ihrer KTV beziehungsweise WKV daher jetzt auch Regressansprüche des Auftraggebers aus dem Mindestlohngesetz ab. Dabei wendet sich die KTV an Subunternehmen, die WKV hingegen an Unternehmen, die Nachunternehmen beauftragen. Die KTV ist eine besondere Avalart, die WKV eine Klausel für R+V-Profi Police WKV plus.

Vorteile der WKV-Lösung sind, dass der Auftraggeber vor der Haftung für Lohnansprüche von Arbeitnehmern seiner Vertragspartner abgesichert wird. Abgesichert sind die Forderungen aller Arbeitnehmer, die in Deutschland tätig sind. Außerdem ist keine Kreditprüfung nötig und wegen des Nichtzahlungstatbestand ist eine schnelle Liquidität verfügbar.

Zivilrechtliche Ansprüche nach dem Mindestlohngesetz sind dann abgesichert, wenn die Forderungen rechtskräftig – etwa durch ein Urteil oder einen gerichtlichen Vergleich – festgestellt wurden, wenn der Versicherungsnehmer den Differenzlohn tatsächlich zahlt und der Unternehmer den Anspruch erfolglos gegenüber seinem unmittelbaren Auftragnehmer geltend gemacht hat.

Bei Einschluss der Klausel bis zum 30. Juni ist ein beitragspflichtiger, rückwirkender Versicherungsschutz ab dem 1. Januar 2015 möglich.

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