Coface rüstet nach in Sachen Anfechtungsversicherung bei Insolvenzen: Ab kommender Woche soll es ein neues Modul für die Absicherung angefochtener Forderungen geben. Das Modul kann in klassische WKV- und AKV-Verträge eingeschlossen werden, sowie im Globalliance Contract (GAC).

Der zusätzliche Deckungsschutz ist pro Versicherungsjahr in Stufen von 250.000 Euro bis 3 Millionen Euro wählbar. Die Prämie ist sowohl davon als auch von der Unternehmensgröße abhängig.  Sie wird als Festprämie pro Versicherungsjahr im Voraus berechnet und fällt zusätzlich zur vertraglichen Mindestprämie an.

Die Einhaftung ist in der Deckung enthalten, sofern während der Vertragslaufzeit der Zusatzdeckung vor Vertragsbeginn geleistete Zahlungen angefochten werden, bis zu einem Drittel der gewählten Gesamtdeckungssumme. Das gilt auch für Neuverträge.

Für Versicherungsnehmer, die kürzer als drei Jahre Coface-Kunde sind, beträgt die Einhaftungszeit drei Jahre. Für langjährigere Kunden haftet Coface entsprechend der Vertragslaufzeit – maximal jedoch zehn Jahre.

Die zusätzliche Anfechtungsabsicherung gilt bei Insolvenz und findet Anwendung auf Debitoren mit Sitz in der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen, Kanada sowie den USA, soweit das jeweilige Land in den Versicherungsvertrag eingeschlossen ist.

Auch die Versicherer Euler Hermes, R+V, Zürich und Atradius haben bereits mit Anfechtungsversicherungen nachgerüstet.