Die Anfechtung geleisteter Zahlungen durch Insolvenzverwalter ist bei Atradius zwar bereits absicherbar – die Höhe des Kreditlimits setzte jedoch bisher die Grenze. Daher hat die Kreditversicherung ein neues Produkt auf den Markt gebracht: Ein zusätzlicher Deckungsschutz bietet die Möglichkeit, sich gezielt gegen die Folgen des Paragrafen 129ff der Insolvenzordnung abzusichern. Besonders interessant ist dabei die Möglichkeit für Atradius-Neukunden, rückwirkenden Deckungsschutz für drei Jahre zu erhalten.

Der zusätzliche Deckungsschutz ist jedoch nicht nur für Neukunden, sondern auch als ergänzendes Modul zu bestehenden Versicherungen erhältlich. Der Schutz gilt rückwirkend in Höhe von 30 Prozent des gewählten Plafonds für die bisherige Laufzeit des Vertrags – für jedoch mindestens drei und maximal zehn Jahre.

Die Deckungsvolumina sind dabei flexibel und reichen von 300.000 Euro bis 3 Millionen Euro in fünf Stufen. Zudem verspricht der Versicherer attraktive Festprämien mit überschaubarem Prämienaufwand, sowie die finanzielle Beteiligung an den Rechtskosten zur Forderungsabwehr.

Auch andere Kreditversicherer, wie Euler Hermes, haben bereits mit neuen Produkten auf das Thema Insolvenzanfechtung reagiert.

Weitere Informationen zum neuen Produkt, finden sich auf der Homepage von Atradius.