Die Zürich-Versicherung hat in einer Information an die Makler neue Produkte angekündigt.

Zum einen handelt es sich um eine klassische Warenkreditversicherung, die vor allem das zum Teil komplexe Handling der Kreditversicherung vereinfachen soll.

Lediglich 2 Pflichten, nämlich die Zahlung der Versicherungsprämie und die Meldung der Überfälligkeit, sind Grundlage der Warenkreditversicherung Zmart. Die „Überfälligkeitsmeldung“ ersetzt somit die sog. „KZÜ-Meldung“ als auch die Meldung „gefahrenerhöhender Umstände“ die ansonsten Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist.

Ebenfalls enthält ZMART ein sog. Anbietungsrecht und verzichtet auf die Pflicht der Stellung von Erhöhungsanträgen. Weitere Besonderheiten sind ein neues Bedingungswerk, die Möglichkeit, den Selbstbehalt weiter zu versichern, eine Prämie auf die Limithöhe, kein Zwang für die Eigentumsvorbehaltsregelung sowie geringere Prüfgebühren.

Darüberhinaus gibt es die TopUp-Versicherung Zurich Additional Credit Contrat PLUS (ZACC Plus), welche die Möglichkeit bietet, Teilzeichnungen beim Primärversicherer (dies kann auch ein Fremdversicherer sein) zu erhöhen.

Bei einer Teilzeichnung von mind. 50.000 EUR durch den Primärversicherer erhält der Versicherungsnehmer von der Zürich automatisch eine pauschale Kreditlimitzusage bis zur ursprünglich beantragten Summe, max. begrenzt auf 200.000 EUR. Der Versicherungsnehmer kann darüber hinausgehende Limitwünsche durch benannte Limitanträge stellen. Hierbei gibt es keine Anbietungspflicht sondern ein Anbietungsrecht. Die Besonderheiten der TopUp-Deckung ZACC Plus liegen des weiteren in der Übernahme des Wordings des Primärversicherers (ohne Ausschlüsse), die Definition der Versicherungsfälle gemäss dem Primärversicherungsvertrag, der Pauschalprämie sowie der Möglichkeit der Deckung von Risiken im In- und Ausland.

Sollten Sie weitere Informationen hierzu wünschen, so stehen Ihnen die Mitarbeiter von GFL gerne zur Verfügung.