Das Handeslkammerjournal Deutschland-Schweiz berichtet, dass der Schweizer Bundesrat zwei Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer für Unternehmen mit Sitz im Ausland bekannt gegeben hat.

Im Online-Meldeverfahren, in dem ausländische Unternehmen ihre entsandten Mitarbeiter anmelden beziehungsweise Selbständige ihre Schweizer Einsätze, soll neu auch die Schweizer Mehrwertsteuer-Nummer angegeben werden. So kann die Eidgenössische Steuerverwaltung eine bestehende Mehrwertsteuer-Pflicht besser durchsetzten. Auf welchen Zeitpunkt die Änderung im Online-Meldeverfahren eingeführt wird, steht derzeit noch nicht fest.

Auch bei Umsatzgrenze soll es per 01.01.2016 eine Änderung geben . Neu soll der weltweite Umsatz bei der Umsatzgrenze von 100.00 Schweizer Franken massgeblich sein. Bislang wurde bei Umsätzen unter 100.000 Schweizer Franken keine Mehrwertsteuer-Pflicht ausgelöst und bei der Berechnung dieser Umsatzgrenze werden nur die in der Schweiz steuerbaren Umsätze gezählt.

Weitere Auskünfte können Sie direkt von der Rechtsabteilung der Handelskammer Deutschland-Schweiz erhalten unter: mailto:auskunft@handelskammer-d-ch.ch

Lesen Sie die gesamte Mitteilung