Am 22.01.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil die von Euler Hermes-Kreditversicherung verwendete Klausel zur Anrechnung von Zahlungen als unwirksam angesehen (wir berichteten). Das Urteil sieht vor, dass Zahlungen,die beim Versicherungsnehmer nach Beendigung des Versicherungsschutzes und vor Eintritt des Versicherungsfalles eingehen, ungeachtet von Tilgungsbestimmungen grundsätzlich auf die jeweils älteste Forderung angerechnet werden.

Der Kreditversicherer Atradius hat diese Thematik intern geprüft und teilt in einem Schreiben vom April 2014 an die Maklerschaft mit, dass die Versicherungsbedingungen zur Modula Police anderweitige Regelungen zugunsten des Versicherungsnehmers beinhalten, die Zahlungen, welche im betreffenden Zeitraum eingehen, betreffen.

Bei Saldenpolicen erfolgt eine quotale Anrechnung auf versicherte und nicht versicherte Forderungen. Bei Umsatzpolicen wird auf die älteste Forderung angerechnet. Im letztgenannten Fall können aber, anders als im vom BGH geprüften Klauselwerk, Forderungen, die vor Beendigung des Versicherungsschutzes entstanden sind und das Kreditlimit übersteigen und deshalb zunächst nicht unter Versicherungsschutz fallen, auch nach Aufhebung des Versicherungsschutzes vollumfänglich nachrücken, soweit das Kreditlimit, oder auch Teile des Kreditlimits, durch Zahlung frei werden. Damit trägt Atradius nach eigenen Aussagen den Interessen seiner Versicherungsnehmer Rechnung.

Aus diesem Grund sieht man derzeit keinen Änderungsbedarf in den verwendeten Bedingungen.