Der Schweizer Bundesrat hat eine Revision der Energieverordnung beschlossen. Diese soll am 1. April dieses Jahr in Kraft treten, wie der Photon in seinem Newsletter vom 11.03.2014 mitteilt.

Dieser Beschluss regelt unter anderem die Rückerstattung des sog. Netzzuschlags, einer Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien, die der deutschen EEG-Umlage ähnlich ist.

Der Zuschlag soll zukünftig allen Unternehmen rückerstattet werden, bei denen die Stromkosten mindestens 10% der Bruttowertschöpfung ausmachen. Unternehmen, bei denen diese Quote zwischen 5 und 10% liegt, können eine teilweise Erstattung erwarten.

Darüber hinaus werden Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von kleiner 10 Kilowatt künftig nicht mehr durch eine Kosten deckende Vergütung, sondern durch einen Zuschuss i. H. v. 30% der Kosten einer Referenzanlage gefördert. Betreiber von Anlagen, deren Leistung zwischen 10 und 30 Kilowatt liegt, haben die Wahlmöglichkeit zwischen Zuschuss und Vergütung.

Allerdings ist die Vergütung kontingentiert und die Wartezeit kann oft mehrere Jahre betragen. Der Zuschuss hingegen soll direkt nach Inbetriebnahme ausgezahlt werden, abhängig allerdings von den verfügbaren Mitteln.

Die schweizerische Solarbranche begrüsste vor allem die zukünftig geltende Erlaubnis zum Eigenverbrauch einschliesslich des Verbrauchs durch Dritte, unabhängig von der Anlagengrösse. Dies war bis dato nicht möglich.

Ab einer Leistung von zehn Kilowatt sind die Netzbetreiber allerdings zur Bildung separater Tarife berechtigt, insbesondere wenn ein geringer Netzbezug mit einem hohen Spitzenbedarf zusammentrifft.

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