Die Neuausrichtung der Klima- und Energiepolitik 2020 – 2030 sieht ein verbindliches Treibhausgasminderungsziel von 40%, bezogen auf 1990 vor. Ebenfalls wird ein Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Höhe von 27% vorgeschlagen, welches aber nicht für jedes einzelne Mitglied bindend ist, sondern für die gesamte  EU gelten soll.

Neben den o. g. Punkten liegt dem Paket ebenfalls ein Vorschlag vor, der die Einführung einer Marktstabilitätsreserve im Rahmen des Emmissionshandelssystems vorsieht. Darüber hinaus sind eine Mitteilung und eine Studie über Energiepreise und –kosten sowie eine Mitteilung inklusive Empfehlung zur Schiefergasförderung Teil der Neuausrichtung.

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