Südafrika hat den Vertrag über den deutsch-südafrikanischen Investitionsförderungsvertrag am 23.10.2013 unter Einhaltung der 12-monatigen Kündigungsfrist gekündigt. Dies geht aus dem AGA-Report Nr. 235 hervor. Damit treten die erforderlichen Rechtsschutzvoraussetzungen für die Absicherung deutscher Investitionen in Südafrika in einem Jahr außer Kraft. Für Kapitalanlagen, die bis zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens des Vertrags vorgenommen werden, gelten die vertraglichen Bestimmungen noch weitere 20 Jahre fort.

Der interministerielle Ausschuss hat sich mit einem Projekt in Südafrika befasst, und in einer Sitzung beschlossen, eine vollumfängliche Deckung zu übernehmen. Die erforderlichen Investitionen werden bis zum Außerkrafttreten des Vertrags vorgenommen. Künftige Anträge werden von der aktuellen Situation im Land abhängig gemacht. Über Deckungsmöglichkeiten von Investitionen nach dem Außerkrafttreten des Vertrags, die also auf der innerstaatlichen Rechtsordnung basieren, wird in zukünftigen Sitzungen entschieden.

Lesen Sie hier den AGA-Report Nr. 235: http://www.agaportal.de/pages/portal/aga-report/ar235.html