Im aktuellen AGA-Report Nr. 235 wird ausgeführt, dass deutschen Exporteuren weiterhin die Möglichkeit offen steht, kurzfristige Forderungen gegenüber Kunden in Griechenland mit staatlichen Exportkreditgarantien abzusichern. Die EU-Kommission hat die bestehende Ausnahmeregelung bis Ende 2014 verlängert.

Mithin stehen die Hermesdeckungen, beispielsweise in Form der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung, nun für kurz-/mittel sowie langfristige Geschäfte in Griechenland zur Verfügung. Die Vergabe erfordert jeweils eine Einzelfallentscheidung, die, neben den üblichen Kriterien, unter anderem eine Bonitätsprüfung voraussetzt.

Der Schutz von Exportgeschäften mit kurzfristigen Laufzeiten ist in den EU-Mitgliedstaaten und in den OECD- Ländern grundsätzlich alleine den privaten Kreditversicherern vorbehalten. Es herrscht das „Subsidiaritätsprinzip“. Mithin sind staatliche Exportkreditgarantien nur in solchen Marktsegmenten erlaubt, in denen kein ausreichendes privatwirtschaftliches Angebot vorhanden ist. Diesen Fall sieht die EU-Kommission für das kommende Jahr als gegeben an.

Lesen Sie hier den AGA-Report Nr. 235: http://www.agaportal.de/pages/portal/aga-report/ar235.html#griechenland