Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 27.11.2013 den aktuellen AGA- Report Nr. 234 vom November 2013 veröffentlicht. Darin wird zum einen die Verlängerung der abgesenkten Selbstbeteiligung und zum anderen der neue Plafond für Argentinien thematisiert.

Die Regierung hat den abgesenkten Selbstbehalt von 5% gegen Forderungsausfälle um 3 Jahre verlängert. Die Reduzierung zur Selbstbeteiligung für wirtschaftliche Risiken im Rahmen von Lieferantenkrediten und der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung besteht somit bis zum 31.12.2016. Im Falle eines Schadens bleiben anstatt der 15% bzw. 10% (bei APG) lediglich 5% des Risikos eines Zahlungsausfalls in den Büchern. Eine Entscheidung über die Reduzierung der Selbstbeteiligung wird je nach den Umständen des Einzelfalls vorgenommen.
Die Absenkung des Selbstbehalts wurde im Rahmen des Konjunkturprogramms II beschlossen. Zahlreiche mittelständische Unternehmen machen von dieser Möglichkeit im mittelfristigen Deckungsbereich Gebrauch. Damit hat es sich als wirksames Instrument zur Förderung des Mittelstandes erwiesen, da sich die Liquidität verbessert hat.

Der interministerielle Ausschuss hat die Auflegung eines neuen Plafonds für Argentinien beschlossen. Dies betrifft nur Geschäfte mit einer Kreditlaufzeit von mehr als 12 Monaten und gilt nur für Geschäfte mit privaten Bestellern. Es besteht weiterhin keine Deckungsmöglichkeit für den öffentlichen Sektor. Ebenso besteht die Orientierungsgröße von 10 Mio. € pro Einzelgeschäft.
Die Preiswirtschaft in Argentinien ist weiterhin robust. Der Plafond in Höhe von 100 Mio. € aus dem Jahr 2011 ist zu 98% aufgebraucht, allerdings besteht weiterhin eine hohe Nachfrage nach Deckungen.

Lesen Sie hier den gesamten AGA Report Nr. 234: http://www.agaportal.de/pages/portal/aga-report/ar234.html