Die Insolvenzzahlen nehmen bekanntermaßen zu. Laut der Creditreform sind im ersten Halbjahr 2013 in Deutschland 15.430 Unternehmen insolvent gegangen, das sind 3,4% mehr als im Vorjahreszeitraum. Als Grund wird vor allem das schwache Winterhalbjahr genannt.

Ein Hilfsmittel zum Schutz vor Forderungsausfällen kann die Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes sein. Dadurch bleibt das Eigentum so lange beim Verkäufer, bis der Käufer die letzte Rate gezahlt hat. Im Falle einer Insolvenz kann sich der Verkäufer die ihm gehörenden Waren zurückholen und so seinen Schaden begrenzen (falls die Ware noch nicht verbaut oder weiter veräussert ist). Eine solche Klausel ist vor allem in der Automobilbranche üblich. Allerdings greifen nun auch vermehrt kleine und mittlere Unternehmen auf dieses Instrument zurück, sei es der einfache oder der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Übrigens: Die Kreditversicherer in Deutschland bestehen für Warenlieferungen innerhalb Deutschlands auf die Vereinbarung des einfachen Eigentumsvorbehaltes sowie der Verlängerungsformen. Weiterhin wird geraten nicht allzu sehr in Vorleistung zu treten, sonder eher regelmäßig zu fakturieren.

Die Insolvenzen im ersten Halbjahr haben schon einen Schaden von 16,5 Mrd. € ausgelöst. Davon betroffen sind vor allem die Banken, private Gläubiger und Lieferanten. Ebenso verlieren die Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz. Dies betraf in diesem Zeitraum 150.000 Mitarbeiter.