Der neue AGA Report (Nr. 227) vom April 2013 zeigt drei (große) Neuerungen im Bezug auf die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung light auf.
Zum einen wurde der bislang geltende Umsatzschwellenwert von 1 Mio. Euro deckungsfähigem Exportumsatz abgeschafft. Damit obliegt es nun dem Exporteur ob der die APG oder die APG light wählt. Ein zwingender Wechsel bei Überschreitung des Betrags von 1 Mio. Euro ist nicht notwendig, allerdings muss für die APG ein Mindestexportumsatz von 500.000 Euro vorliegen.

Zudem wird die Bonus/Malus- Stufe bei einem Wechsel zwischen APG und APG light auf den neuen Vertrag übertragen, sodass der Schadensverlauf berücksichtigt wird.
Zuletzt können anbietungspflichtige Geschäfte bei Lieferung an verbundene Unternehmen nicht mehr abgesichert werden.

 

Lesen Sie hier den AGA Report Nr. 227: http://www.agaportal.de/pages/portal/aga-report/ar227.html