Eine Pressemitteilung der Prof. Schuhmann GmbH von 1.3.2013 kritisiert den deutschen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Ziel der Richtlinie stellt die Bekämpfung von Zahlungsverzug im geschäftlichen Verkehr dar, sowie die Bereitstellung neuer Instrumente für Gläubiger, um ihre Forderungen durchzusetzen.

Der deutsche Gesetzesentwurf, der bis zum 16.3.2013 verabschiedet sein muss, sieht eine Höchstgrenze der vertraglich festgelegten Zahlungsfrist vor, die für Unternehmen bei 60, für öffentliche Auftraggeber bei 30 Tagen liegt. Viele, so auch die Prof. Schuhmann GmbH, befürchten nun, dass die als Höchstfrist gesetzlich verankerte Frist zur vertraglichen Regelfrist umgewandelt wird. Dies würd eine Verdopplung der Zahlungsziele von durchschnittlich 30 Tage auf 60 Tage bedeuten. Damit würde sich der, als gängiges Instrument der Unternehmensfinanzierung fungierende, Lieferantenkredit von 30 auf 60 Tage erhöhen. Diese Forderungslaufzeiten müssten gegenfinanziert werden, wodurch für Unternehmen eine Erhöhung des Finanzierungsbedarfes eintritt.

Sollten diese Befürchtungen, durch die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht, eintreten, würde es dem Ziel der Richtlinie, nämlich der Bekämpfung von Zahlungsverzug, konterkarieren und verfehlen.

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