Nach einer Konferenz des Basler Ausschusses verkündet dieser Lockerungen bei Basel III, in Bezug auf die Anforderungen an die Liquidität, und löst so Erleichterung bei den Banken aus. Dies berichtet die Creditreform in ihrem aktuellen Newsletter vom Februar.

Ursprünglich verpflichtete Basel III, international tätige Banken zur Schaffung und Erhaltung von ca. 1,8 Billionen Euro innerhalb weniger Jahre, die der Liquiditätssicherung dienen sollten. Dabei setzt sich der Liquiditätspuffer aus 2 Ebenen zusammen. Ebene 1 umfasst Bargeld, Zentralbankguthaben und Staatsanleihen höchster Bonität. Diese Mittel sollen auch in Krisenzeiten liquide sein. Die Anforderungen wurden in diesem Bereich beibehalten.
Anteile, die in Ebene 2 der Liquiditätssicherung dienen, unterliegen einer nochmaligen Bonitätsbewertung. Hier hat der Basler Ausschuss nun Zugeständnisse gemacht. Zum einen wurde die Zusammensetzung und Gewichtung des Liquiditätspuffers, zum anderen die Definition einer Krisensituation geändert.

Folglich wurden die Ratinganforderungen abgeschwächt, sodass nun auch Unternehmensanleihen mit einer Bonitätsnote von BBB- und A+ der Ebene 2 angehören können. Ebenso können nun Aktien mit einem Abschlag des Nennwerts einen Teil des Puffers darstellen. Die Definition ändert sich insoweit, dass Banken Abflüsse von Privatkunden nur noch in Höhe von drei Prozent und Abflüsse von anderen Einlagen nur noch in Höhe von zwanzig Prozent erleiden.

Diese Änderungen wurden laut Creditreform gemischt aufgenommen. Während die Banken Erleichterung bekundeten, äußerte sowohl die „Wirtschaftswoche“ als auch die „Euro am Sonntag“ Kritik an den Erleichterungen.

Lesen Sie hier den gesamten Artikel: http://www.creditreform.de/Deutsch/Creditreform/Info-Center/Fachartikel/Unternehmensfinanzierung/2013-02_Basel_III.jsp