Versicherungsschutz für Warenlieferungen und Dienstleistungen gilt in der Kreditversicherung im Rahmen der gewährten Versicherungssumme i. d. R. unbefristet, bis zu dem Tag an dem der Kreditversicherer die Kreditlinie  reduziert oder ganz aufhebt.

Hintergrund für diese Reduzierung bzw. Aufhebung sind dem Versicherer vorliegende Indizien, die für eine erhöhte Wahrscheinlichkeit sorgen, dass Ihr Kunde seine bestellten Waren oder Dienstleistungen nicht mehr zahlen kann.

Durch die sog. Nachlaufdeckung bietet Euler Hermes nun standardmässig 60 Tage verlängerten Versicherungsschutz.  Zeit für Sie, mit Ihrem Geschäftspartner ein Gespräch über die neue Situation zu  führen.

Wie wir schon vor einiger Zeit berichteten, ist diese  Zusatzklausel keine Neuigkeit. Alle Versicherer bieten diese Möglichkeit an. Neu ist allerdings, dass jetzt 60 Tage Nachlaufdeckung standardmässig jedem Kunden gegen einen zusätzlichen Prämienaufschlag von 10% angeboten werden. Diese Möglichkeit besteht für Verträge mit Laufzeit ab dem 01.01.2013, auch schon verlängerte Policen.

Weitere Rahmenbedingungen:

– Für Exportunternehmen gilt die Klausel nur für Abnehmer in Ländern mit einem Euler Hermes-Grading besser C

– Der versicherte Kunde ist ein Stammkunde. D. h., er hat in den letzten 2 Monaten mind. 2x Umsätze mit Ihnen getätigt und diese ordnungsgemäss bezahlt

– Desweiteren kann die Klausel nur bei Verlängerung einer Police zum Ende eines Versicherungsjahres eingebaut werden

Selbstverständlich werden wir dies im Rahmen der Vertragsgespräche mit unseren Kunden diskutieren. Dabei ist die evtl. schon bestehende Nachlaufdeckung in die Überlegungen mit einzubeziehen.

Sollten Sie im Vorfeld Fragen haben freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.