Eine stärkere Eigenverwaltung in einer schwierigen Situation sowie die Einbeziehung bekannter Gesichter aus den Reihen der Gläubiger sind zwei der wichtigen Neuerungen innerhalb der Insolvenzordnung. Auch viele der GFL-Kunden befürworten diese Neuerung, da hiermit die Hoffnung wächst, Kunden in schweren Zeiten weiterhin unterstützen zu können. Darüber hinaus steht das Ziel, nach Genesung des Patienten wieder ertragreich miteinander Geschäfte zu machen, im Focus unserer Kunden.

Das neue Insolvenzverfahren ESUG (Insolvenz in Eigenverantwortung) ist dieses Jahr in Kraft getreten. Dieses Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung stellt aus unserer Sicht die Weiterentwicklung das damaligen Gedanken des neuen Insolvenzrechts dar; das Unternehmen soll sich frühzeitiger unter einen Schutzschirm stellen, um damit weitgehend Teile des Unternehmens in eine erfolgreiche Zukunft zu führen. Leider hat sich in der Praxis dieser Gedanke nicht realisiert.

Mit dem nun  eingeführten ESUG ist GFL der Ansicht, das Unternehmen, die sich in einer gewissen Schieflage befinden, diese Chance eher nutzen werden und die Insolvenz unter Eigenverantwortung stellen. Denn Sie sind immer noch handlungsfähig, können mit entsprechenden Plänen dieses Verfahren in Verbindung mit einem Verwalter führen und erfolgreich zu Ende bringen.

In der kurzen Zeit des ESUG gibt es in Deutschland auch schon einige prominente Fälle wie Centrotherm oder Dailycer. Beide Fälle könnten positive Beispiele sein, wie ein Sanierungsverfahren, das es ja eigentlich sein soll, dem Unternehmen die Handlungsoptionen zur Verfügung stellt um sich neu auf die Zukunft auszurichten.

Doch wie werden die Kreditversicherer reagieren?
Sicher ist, für die Versicherungsgesellschaften steigt das Risiko. Die Anbieter müssen sich auf höhere Insolvenzzahlen einstellen, denn auch sie machen nun ihre ersten Erfahrungen. Spannend wird nun sein, sollte sich der Trend bestätigen, wie lange und in welcher Höhe die Kreditversicherer an schwierigen Engagements festhalten. Denn mit zunehmenden Insolvenzanmeldungen wird der Versicherer mit mehr Zurückhaltung reagieren. Stellt sich ebenfalls auch noch die spannende Frage, wie verhält sich der Kreditversicherer während und bei erfolgreicher Sanierung nach dem Verfahren.
Für alle, Lieferanten, Kunden, Spezialmakler und Versicherer eine neue Situation, mit der man sich erst einmal auseinandersetzen muss. So ist die Frage des Versicherungsschutzes nach Anmeldung des Verfahrens beispielsweise eine höchst interessante. Wir haben hier für unsere Kunden erste Erfahrungen sammeln können.

Gerne stellen wir Ihnen weitere Infos zur Verfügung. Zum ESUG gibt es zahlreiche Veröffentlichungen. Neuerungen leben von gegenseitigem Erfahrungsaustausch; gerne senden Sie uns ihre Erfahrungen unter www.feedback@gfl-broker.de